Geburtshilfe vor dem Aus: Wie weit müssen Schwangere künftig fahren?

Die Parlamentarische Gruppe WIR für Brandenburg im Landtag Brandenburg kritisiert die Schließung der Gynäkologie und Geburtshilfe am Immanuel Klinikum Bernau scharf. Sie wirft Gesundheitsminister René Wilke vor, den fortschreitenden Abbau der geburtshilflichen Versorgung nicht zu stoppen und das Parlament über wesentliche Entwicklungen im Unklaren zu lassen.

Nach Forst, Strausberg und Potsdam verliert Brandenburg erneut einen geburtshilflichen Standort. Die Abteilungen in Bernau sollen zum 1. Oktober 2026 schließen. Für Schwangere und Familien bedeutet dies längere Wege, weniger Wahlmöglichkeiten und wachsende Unsicherheit.

Dazu erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Parlamentarischen Gruppe WIR für Brandenburg, Melanie Matzies: „Kreißsaal um Kreißsaal verschwindet – und das Gesundheitsministerium schaut zu. Statt die wohnortnahe Geburtshilfe zu sichern und sich im Bund mit Nachdruck für eine auskömmliche Finanzierung einzusetzen, stimmt das Ministerium offenbar einer Schließung nach der anderen zu. So wird aus einzelnen Standortentscheidungen ein schleichender Abbau der geburtshilflichen Versorgung im ganzen Land.“

Geburtshilfliche Abteilungen müssen rund um die Uhr qualifiziertes Personal, medizinische Technik und Notfallstrukturen vorhalten. Diese Kosten entstehen unabhängig davon, wie viele Kinder an einem einzelnen Tag geboren werden. Eine Finanzierung, die sich vor allem an Fallzahlen und kurzfristiger Wirtschaftlichkeit orientiert, setzt insbesondere kleinere Standorte unter erheblichen Druck.

„Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist Daseinsvorsorge und kein beliebiger Geschäftszweig. Das Gesundheitsministerium darf sich weder hinter wirtschaftlichen Entscheidungen der Krankenhausträger noch hinter der Krankenhausreform des Bundes verstecken. Die Krankenhausplanung bleibt Aufgabe des Landes. Wer in Brandenburg regiert, trägt Verantwortung für Erreichbarkeit und Versorgungssicherheit. Die Landesregierung muss die Versorgung gestalten, anstatt den Abbau lediglich zu verwalten und anschließend dem Bund die Schuld zuzuschieben“, betont Matzies.

Besonders schwer wiegt nach Auffassung von WIR für Brandenburg das Informationsverhalten des Ministers. Am 24. Juli befasste sich der Gesundheitsausschuss des Landtages in einer Sondersitzung mit Klinikschließungen und der künftigen Krankenhausversorgung. Über die bevorstehende Schließung in Bernau informierte der Minister Wilke den Ausschuss offenbar nicht. Nur gut zwei Wochen später wurde die Entscheidung öffentlich bekannt.

Matzies erklärt: „Minister Wilke hat selbst betont, dass sein Haus in solche Vorgänge frühzeitig eingebunden werde. Dann sollte er jetzt erklären, seit wann er von der Entwicklung in Bernau wusste. Wann stimmte sein Ministerium der Abweichung vom Versorgungsauftrag zu? Eine solche Schließung fällt nicht über Nacht. Das Parlament hat Anspruch auf vollständige und rechtzeitige Informationen.“

Die Parlamentarische Gruppe WIR für Brandenburg erwartet von Minister Wilke und der SPD-geführten Landesregierung die vollständige Offenlegung des Kenntnisstandes und der Beteiligung des Ministeriums an der Schließung in Bernau. Darüber hinaus braucht Brandenburg eine landesweite Erreichbarkeitsanalyse für die geburtshilfliche Versorgung, ein verbindliches Versorgungskonzept für alle Regionen und eine Initiative auf Bundesebene für eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten geburtshilflicher Abteilungen.

WIR für Brandenburg hat bereits eine ausführliche Kleine Anfrage zur geburtshilflichen Versorgung, zur Erreichbarkeit der verbleibenden Geburtskliniken und zu weiteren gefährdeten Standorten gestellt. Die Antwort der Landesregierung steht noch aus.

Wir erwarten, dass es im Land Brandenburg zu keiner weiteren Schließung von Kreissälen kommt.

Hintergrund

Das Immanuel Klinikum Bernau hat am 10. August 2026 angekündigt, seine Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe zum 1. Oktober 2026 einzustellen. Als Gründe nennt der Krankenhausträger unter anderem sinkende Geburtenzahlen, Fachkräftemangel, finanzielle Belastungen und veränderte Rahmenbedingungen durch die Krankenhausreform.

Der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses wird in Brandenburg durch den Krankenhausplan und den jeweiligen Feststellungsbescheid festgelegt. Nach § 14 Absatz 1 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes enthält der Feststellungsbescheid unter anderem die Zahl und Art der Abteilungen. Abweichungen von diesen Festsetzungen sind der zuständigen Behörde gemäß § 14 Absatz 2 unverzüglich anzuzeigen. Nach § 20 Absatz 2 sind Fördermittel zu erstatten, wenn ein Krankenhaus ohne Zustimmung des zuständigen Ministeriums vom Feststellungsbescheid abweicht.

Daraus ergibt sich die Frage, wann das Gesundheitsministerium über die geplante Schließung informiert wurde, ob es der Abweichung zugestimmt oder den Feststellungsbescheid geändert hat und weshalb der Gesundheitsausschuss am 24. Juli nicht darüber unterrichtet wurde.