Potsdam. Die parlamentarische Gruppe WIR für Brandenburg (WfB) im Landtag Brandenburg fordert verlässliche Rahmenbedingungen für die geburtshilfliche Versorgung im Land. Mit dem Antrag „Geburtshilfe und Hebammenausbildung im Land Brandenburg sichern“ setzt sich die Gruppe dafür ein, dass vor der Schließung einer Geburtsstation die regionalen Auswirkungen auf Erreichbarkeit, Kapazitäten, Personal und Hebammenausbildung verbindlich geprüft werden.
„Kein Abbau ohne gesicherte Versorgungsalternative“, erklärt der Abgeordnete und Sprecher der Gruppe, André von Ossowski. „Bevor eine Geburtsklinik geschlossen wird, muss feststehen, dass die Versorgung der Frauen in der Region auch künftig erreichbar und gewährleistet ist.“
Fördermittel allein sichern keinen Standort
Brandenburg erhält jährlich rund 3,6 Millionen Euro Bundesmittel zur Förderung der stationären Geburtshilfe. Für 2026 wurden unter anderem 153.000 Euro für Strausberg, 152.500 Euro für St. Josefs in Potsdam und 166.000 Euro für Bernau berücksichtigt. Dennoch wurden bzw. werden diese Standorte geschlossen.
„Ein Standort kann heute als bedarfsnotwendig gelten und morgen trotzdem schließen“, so von Ossowski. Die Landesregierung räume selbst ein, dass die Förderinstrumente den dauerhaften Fortbestand einer geburtshilflichen Abteilung nicht gewährleisten könnten. Fachkräftemangel und strukturelle Herausforderungen ließen sich damit nicht ausgleichen.
Besonders deutlich zeige dies das Beispiel Bernau: Dort wurden 2025 noch 394 Kinder geboren – mehr als der Orientierungswert von 300Geburten. Dennoch wird die Geburtshilfe wegen fehlenden ärztlichen Personals geschlossen.
„Die Geburten verschwinden nicht. Sie verlagern sich auf andere Kliniken. Damit können Belastung und Personalbedarf an den aufnehmenden Standorten steigen. Aus der Schließung eines Standortes kann so ein regionales Versorgungsproblem entstehen.“
Die WfB-Gruppe fordert deshalb vor weiteren Schließungen einen regionalen Versorgungscheck. Dabei sollen Fahrzeiten, aufnehmende Kliniken, verfügbare Personal- und Behandlungskapazitäten, die kinder- und neonatologische Versorgung sowie die Auswirkungen auf die Hebammenausbildung geprüft werden. Werden Kliniken in den Nachbarländern einbezogen, müsse zudem eine verlässliche Abstimmung mit Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt gewährleistet sein.
„Eine Geburtsklinik hinter der Landesgrenze auf einer Fahrzeitkarte ist noch keine gesicherte Versorgung. Geografische Erreichbarkeit ist nicht automatisch Versorgungssicherheit.“
Hebammenausbildung mitdenken
Auch die Hebammenausbildung müsse Bestandteil der Krankenhausplanung sein. Zwar berücksichtigt das Land die Durchführung von Praxiseinsätzen im Hebammenstudium als Kriterium bei der Verteilung der Bundesmittel. Nach Angaben der Landesregierung werden diesem Kriterium jedoch keine Mittel zugeordnet.
„Wenn nicht systematisch erfasst wird, welchen Beitrag Kliniken zur praktischen Hebammenausbildung leisten, können wir bei einer Standortschließung auch nicht beurteilen, welche Ausbildungsstrukturen verloren gehen“, erklärt von Ossowski.
Die WfB-Gruppe warnt vor einem möglichen Kreislauf: Weniger Geburtsstationen – weniger Ausbildungsorte – weniger Hebammen – größere Personalprobleme – weitere gefährdete Geburtsstationen.
Der Antrag verbinde deshalb Krankenhausplanung und Ausbildungssicherung. „Wir fordern keinen Kreißsaal um jeden Preis. Wir fordern einen klaren Grundsatz: Erst prüfen. Dann Versorgung und Ausbildung absichern. Und erst dann entscheiden.“
WfB-Gruppe im Landtag Brandenburg
Ansprechpartnerin
Tina Lohmann-Wolters, Pressereferentin
tina.lohmann-wolters@wfb-gruppe.brandenburg.de
