Kategorie: Pressemeldung

  • Minijobs: „Reformen dürfen nicht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigehen“

    WIR für Brandenburg fordert belastbare Folgenabschätzung und Schutz für Menschen, die auf flexible Beschäftigung angewiesen sind

    Potsdam, 25. September 2026. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 eine grundlegende Reform der Altersvorsorge vorgeschlagen. Dazu gehört auch, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen und geringfügige Beschäftigung stärker in die Sozialversicherung einzubeziehen. Ein konkreter Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt bislang jedoch nicht vor.

    „WIR für Brandenburg“ fordert im Vorfeld, eine belastbare Folgenabschätzung für Beschäftigte und Unternehmen zu erstellen, bevor konkrete Veränderungen beschlossen werden. „Eine Reform mit möglichen Auswirkungen auf viele Menschen darf nicht auf Grundlage von Vermutungen gestaltet werden. Wir müssen wissen, wer betroffen wäre und was Veränderungen im Alltag bedeuten“, erklärt die WfB-Abgeordnete Melanie Matzies.

    132.710 Menschen in Brandenburg geringfügig beschäftigt

    Als Antwort auf eine kleine Anfrage der WfB-Abgeordneten gibt die Landesregierung an, dass zum 31. Januar 2026 insgesamt 132.710 Menschen in Brandenburg geringfügig beschäftigt waren. Davon waren 23.868 unter 25 Jahre alt, 54.663 zwischen 25 und unter 55 Jahren und 54.179 mindestens 55 Jahre alt. Damit waren 108.842 Beschäftigte 25 Jahre oder älter.

    „Die Debatte über die Zukunft der Minijobs betrifft keineswegs nur Schülerinnen, Schüler und Studierende“, sagt Matzies und ergänzt: „Es geht auch um Menschen im Ruhestand, Menschen mit familiären Verpflichtungen und Beschäftigte, die zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit einen Minijob ausüben.“

    Auch Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur in begrenztem Umfang arbeiten können, müssten berücksichtigt werden. Die Landesregierung erklärt allerdings, dass diese Gruppe statistisch bisher nicht erfasst wurde und deshalb keine belastbare Aussage zu ihrer Zahl oder den konkreten Auswirkungen einer Reform möglich sei.

    Belastbare Daten fehlen

    Auch bei Studierenden fehlen nach Angaben der Landesregierung belastbare Daten über den Anteil der geringfügig Beschäftigten sowie deren finanzielle Situation und durchschnittliche Lebenshaltungskosten. Die Auswirkungen auf Menschen mit einem zusätzlichen Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung seien ebenfalls ohne konkrete Ausgestaltung der Reform schwer abzuschätzen.

    Bei Unternehmen seien die wirtschaftlichen Folgen ebenfalls nicht konkret absehbar.Kleinere Unternehmen nutzen Minijobs häufiger; besonders genannt werden Gastronomie und Einzelhandel. Bei einer vollständigen Abschaffung des bisherigen Sonderstatus schließt die Landesregierung Personalengpässe, Angebotskürzungen, Auftragseinbußen und Betriebsaufgaben nicht aus. Zugleich seien wegen der offenen Ausgestaltung keine Aussagen zu den Nettoeffekten möglich.

    „Soziale Sicherheit im Alter ist ein wichtiges Ziel. Aber soziale Sicherheit und flexible Beschäftigung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, betont Matzies.

    „Wir für Brandenburg“ fordert daher eine belastbare Datenbasis, eine differenzierte Betrachtung der Beschäftigtengruppen und besondere Aufmerksamkeit für Menschen, die auf flexible Beschäftigung angewiesen sind, sowie für kleine Unternehmen.

    „Unser Grundsatz ist einfach: Erst die Lebenswirklichkeit verstehen, dann verändern“, so Matzies.

    WfB-Gruppe im Landtag Brandenburg
    Melanie Matzies, MdL

    Ansprechpartnerin:
    Tina Lohmann-Wolters
    tina.lohmann-wolters@wfb-gruppe.brandenburg.de

  • WfB-Gruppe: Geburtshilfe und Hebammenausbildung in Brandenburg sichern

    Potsdam. Die parlamentarische Gruppe WIR für Brandenburg (WfB) im Landtag Brandenburg fordert verlässliche Rahmenbedingungen für die geburtshilfliche Versorgung im Land. Mit dem Antrag „Geburtshilfe und Hebammenausbildung im Land Brandenburg sichern“ setzt sich die Gruppe dafür ein, dass vor der Schließung einer Geburtsstation die regionalen Auswirkungen auf Erreichbarkeit, Kapazitäten, Personal und Hebammenausbildung verbindlich geprüft werden.

    „Kein Abbau ohne gesicherte Versorgungsalternative“, erklärt der Abgeordnete und Sprecher der Gruppe, André von Ossowski. „Bevor eine Geburtsklinik geschlossen wird, muss feststehen, dass die Versorgung der Frauen in der Region auch künftig erreichbar und gewährleistet ist.“

    Fördermittel allein sichern keinen Standort

    Brandenburg erhält jährlich rund 3,6 Millionen Euro Bundesmittel zur Förderung der stationären Geburtshilfe. Für 2026 wurden unter anderem 153.000 Euro für Strausberg, 152.500 Euro für St. Josefs in Potsdam und 166.000 Euro für Bernau berücksichtigt. Dennoch wurden bzw. werden diese Standorte geschlossen.

    „Ein Standort kann heute als bedarfsnotwendig gelten und morgen trotzdem schließen“, so von Ossowski. Die Landesregierung räume selbst ein, dass die Förderinstrumente den dauerhaften Fortbestand einer geburtshilflichen Abteilung nicht gewährleisten könnten. Fachkräftemangel und strukturelle Herausforderungen ließen sich damit nicht ausgleichen.

    Besonders deutlich zeige dies das Beispiel Bernau: Dort wurden 2025 noch 394 Kinder geboren – mehr als der Orientierungswert von 300Geburten. Dennoch wird die Geburtshilfe wegen fehlenden ärztlichen Personals geschlossen.

    „Die Geburten verschwinden nicht. Sie verlagern sich auf andere Kliniken. Damit können Belastung und Personalbedarf an den aufnehmenden Standorten steigen. Aus der Schließung eines Standortes kann so ein regionales Versorgungsproblem entstehen.“

    Die WfB-Gruppe fordert deshalb vor weiteren Schließungen einen regionalen Versorgungscheck. Dabei sollen Fahrzeiten, aufnehmende Kliniken, verfügbare Personal- und Behandlungskapazitäten, die kinder- und neonatologische Versorgung sowie die Auswirkungen auf die Hebammenausbildung geprüft werden. Werden Kliniken in den Nachbarländern einbezogen, müsse zudem eine verlässliche Abstimmung mit Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt gewährleistet sein.

    „Eine Geburtsklinik hinter der Landesgrenze auf einer Fahrzeitkarte ist noch keine gesicherte Versorgung. Geografische Erreichbarkeit ist nicht automatisch Versorgungssicherheit.“

    Hebammenausbildung mitdenken

    Auch die Hebammenausbildung müsse Bestandteil der Krankenhausplanung sein. Zwar berücksichtigt das Land die Durchführung von Praxiseinsätzen im Hebammenstudium als Kriterium bei der Verteilung der Bundesmittel. Nach Angaben der Landesregierung werden diesem Kriterium jedoch keine Mittel zugeordnet.

    „Wenn nicht systematisch erfasst wird, welchen Beitrag Kliniken zur praktischen Hebammenausbildung leisten, können wir bei einer Standortschließung auch nicht beurteilen, welche Ausbildungsstrukturen verloren gehen“, erklärt von Ossowski.

    Die WfB-Gruppe warnt vor einem möglichen Kreislauf: Weniger Geburtsstationen – weniger Ausbildungsorte – weniger Hebammen – größere Personalprobleme – weitere gefährdete Geburtsstationen.

    Der Antrag verbinde deshalb Krankenhausplanung und Ausbildungssicherung. „Wir fordern keinen Kreißsaal um jeden Preis. Wir fordern einen klaren Grundsatz: Erst prüfen. Dann Versorgung und Ausbildung absichern. Und erst dann entscheiden.“

    WfB-Gruppe im Landtag Brandenburg
    Ansprechpartnerin
    Tina Lohmann-Wolters, Pressereferentin
    tina.lohmann-wolters@wfb-gruppe.brandenburg.de

  • Smartphonefreie Schulgelände – klare Regeln für Schulen und geschützte Räume für Kinder gefordert

    Potsdam. Die parlamentarische Gruppe WIR für Brandenburg (WfB) im Landtag Brandenburg hat mit ihrem Antrag „Smartphonefreie Schulgelände während des Schulbetriebs – Präsenz, Beziehung und (analoge und digitale) Bildung im Mittelpunkt“ einen klaren rechtlichen Rahmen für Schulen gefordert. Ziel war es, Schulen zu ermöglichen, eigene Konzepte für smartphonefreie Schulgelände und digitalfreie Pausen zu entwickeln.


    Der Antrag sah zugleich ausdrücklich vor, digitale Bildung, digitales Lernen und Medienkompetenz weiter zu stärken. Es gehe nicht um eine Rückkehr zur analogen Schule, sondern um eine klare Trennung zwischen pädagogisch eingesetzten digitalen Medien und der privaten Nutzung von Smartphones während des Schulbetriebs, betonte die WfB-Gruppe.


    „Kinder und Jugendliche brauchen neben digitaler Bildung auch geschützte Räume, in denen das Smartphone bewusst in den Hintergrund tritt. Schule muss Raum für konzentriertes Lernen, persönliche Begegnungen, Bewegung und Erholung sein“, erklärt die Abgeordnete Melanie Matzies.


    Der Antrag forderte deshalb neben einer Änderung des Schulgesetzes ein landesweites Unterstützungs- und Beratungskonzept für Schulen. Erfahrungen bereits bestehender smartphonefreier Schulen sollten ausgewertet und in einem Handlungsleitfaden zusammengeführt werden. Zudem soll wissenschaftlich untersucht werden, wie sich entsprechende Maßnahmen auf Konzentration, Lernleistungen, soziale Interaktion, Wohlbefinden, Mediennutzung und Schulklima auswirken.


    „Im Plenum wurde deutlich, dass alle Fraktionen Handlungsbedarf beim Umgang mit der zunehmenden privaten Smartphonenutzung von Kindern und Jugendlichen sehen. Umso größer ist unsere Enttäuschung, dass unser Antrag nicht zur weiteren Beratung in den Bildungsausschuss überwiesen wurde“, so Matzies.


    Gerade bei digitalen Konflikten, Cybermobbing und der ständigen Erreichbarkeit brauche es aus Sicht der WfB klare Regeln und Rechtssicherheit. Der Antrag sollte Schulen dabei unterstützen, einen Rahmen zu schaffen, in dem Kinder und Jugendliche auch einmal Pause vom Smartphone machen können.


    „Wir wollen Schulen nicht vorschreiben, wie sie pädagogisch zu arbeiten haben. Wir wollen ihnen Rechtssicherheit und Handlungsmöglichkeiten geben. Digitale Bildung bleibt selbstverständlich Bestandteil des Schulalltags – gleichzeitig brauchen Kinder und Jugendliche Zeiten und Orte für persönliche Begegnung, Konzentration und echte Erholung“, betont Matzies.


    WfB-Gruppe im Landtag Brandenburg
    Ansprechpartnerin
    Tina Lohmann-Wolters, Pressereferentin
    tina.lohmann-wolters@wfb-gruppe.brandenburg.de

  • WfB-Gruppe: Landeshaushalt braucht mehr Mut zu Reformen

    André von Ossowski: „Wer heute alle finanziellen Puffer aufbraucht, verschiebt die Risiken auf kommende Generationen.“

    Potsdam. Der Entwurf des Landeshaushalts 2027/2028 setzt in einigen Bereichen richtige Schwerpunkte. Inneres, Bildung und Justiz sollen weiterhin angemessen ausgestattet werden. Auch die zusätzlichen acht Millionen Euro für Theater und Kultureinrichtungen sowie die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung sind aus Sicht der WfB-Gruppe wichtige Punkte.

    Doch das Hauptanliegen eines verantwortungsvollen Haushalts wird weitgehend nicht erfüllt: Der Entwurf ist in keiner Weise nachhaltig und geht zu Lasten zukünftiger Generationen.

    Alle vorhandenen Rücklagen werden vollständig aufgebraucht. Auch die Ausgabenreste der Ressorts werden auf null gefahren. Zudem wird die Pensionskasse des Landes vollständig für andere Aufgaben im Haushalt eingesetzt. Der Haushalt ist damit auf Kante genäht. Für zukünftige Risiken und unvorhergesehene Entwicklungen bleiben kaum Reserven.

    André von Ossowski: „Ein Landeshaushalt muss nicht nur das Heute finanzieren, sondern auch Vorsorge für morgen treffen. Wer sämtliche finanziellen Spielräume aufbraucht, nimmt künftigen Generationen Handlungsmöglichkeiten.“

    Mehr Mut bei Personalabbau und Bürokratie

    Gleichzeitig fehlt es an notwendigen Strukturreformen. Der Personalbestand des Landes ist seit 2019 um rund 8.000 Stellen gewachsen. Die jetzt vorgesehenen Einsparungen reichen aus Sicht der WfB-Gruppe nicht aus. Die Altersstruktur der Landesverwaltung bietet die Möglichkeit, durch Ruhestand und natürliche Fluktuation sozial verträglich Personal abzubauen, ohne betriebsbedingte Kündigungen.

    „Nicht jede frei werdende Stelle darf automatisch wieder besetzt werden“, so von Ossowski. Auch die Zusammenlegung von Aufgaben – etwa bei den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und für

    Senioren – zeigt mögliche Einsparpotenziale. Eine zusätzliche Staatssekretärsstelle im MASGZ mit Kosten von rund 350.000 Euro jährlich passe dagegen nicht zu angekündigten Einsparungen.

    Investitionen, Bildung und Wirtschaft gezielt stärken

    Digitalisierung muss stärker dazu genutzt werden, Bürokratie abzubauen, Genehmigungen zu beschleunigen und Verwaltungskosten zu senken. In der Bildung sollten Lehrer und Schüler im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig braucht Brandenburg mehr Investitionen in seine Infrastruktur. Aus I2030 darf nicht I2050 werden. Als Pendlerland ist zudem ein stärkerer Ausbau des ÖPNV notwendig.

    Auch die Wirtschaftsförderung muss zielgerichteter erfolgen. Statt nach dem Gießkannenprinzip sollten konkrete Maßnahmen, Fördersummen und erwartete Wirkungen transparent dargestellt werden. Wirtschaft und Landwirtschaft brauchen bessere Rahmenbedingungen und Entlastungen.

    Die zusätzliche Kulturförderung von acht Millionen Euro darf zudem kein Strohfeuer bleiben, sondern muss dauerhaft abgesichert werden.

    André von Ossowski: „Brandenburg braucht weniger Bürokratie, eine sozial verträgliche Personalstruktur und klare Prioritäten bei Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur.“

    In den Ausschussberatungen wird die WfB-Gruppe auf Änderungen drängen.

    WfB-Gruppe im Landtag Brandenburg

    André von Ossowski – Gruppensprecher

    Ansprechpartner:
    André von Ossowski, MdL
    andre.vonossowski@wfb-gruppe.brandenburg.de

  • WfB-Gruppe: Wittstocks medizinische Versorgung darf nicht ins Stocken geraten

    André von Ossowski: „Die Menschen in Wittstock brauchen jetzt Verbindlichkeit statt weiterer Absichtserklärungen.“

    Wittstock/Dosse. Wie wird die medizinische Versorgung in Wittstock sichergestellt, wenn der Krankenhausstandort Ende 2026 wie vorgesehen schließt? Und steht die angekündigte Finanzierung für die geplante Poliklinik tatsächlich? Weil hierzu nach dem Regierungswechsel wichtige Fragen offenblieben, hat der Landtagsabgeordnete André von Ossowski (WfB-Gruppe) die Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage um konkrete Antworten gebeten.

    Die damalige Gesundheitsministerin Britta Müller hatte am 27. Februar 2026 angekündigt, dass das Land die geplante Poliklinik in der Alten Tuchfabrik mit insgesamt rund 24 Millionen Euro unterstützen werde. Rund zwölf Millionen Euro sollten über die Poliklinikförderung und weitere rund zwölf Millionen Euro aus der Städtebauförderung kommen.

    Die Antwort der neuen Landesregierung sorgt aus Sicht der WfB-Gruppe jedoch noch nicht für die notwendige Planungssicherheit. Statt einer verbindlichen Förderzusage spricht die Regierung lediglich davon, an ihrer „Unterstützungsabsicht“ festzuhalten. Eine endgültige Förderentscheidung steht weiterhin aus.

    „Genau deshalb habe ich die Kleine Anfrage gestellt. Die Menschen in Wittstock müssen wissen, woran sie sind. Die Poliklinik ist kein Prestigeprojekt, sondern soll ein wichtiger Bestandteil unserer medizinischen Versorgung werden, wenn das Krankenhaus schließt. Was von der früheren Ministerin angekündigt wurde, muss auch nach einem Regierungswechsel Bestand haben und verlässlich umgesetzt werden“, erklärt von Ossowski.

    Hinzu kommt: Die notwendige Poliklinik-Förderrichtlinie ist noch nicht in Kraft. Im Wirtschaftsplan 2025/2026 des Zukunftspakets sind für das konkrete Wittstocker Projekt über diesen Förderweg bislang noch keine Mittel eingeplant. Auch der vorgesehene „Letter of Intent“ zwischen Land und Stadt schafft noch keine verbindliche finanzielle Sicherheit. Nach Aussage der Landesregierung entfaltet er weder rechtliche noch finanzielle Bindungswirkung.

    Für von Ossowski drängt deshalb die Zeit:
    „Ende 2026 soll das Krankenhaus schließen. Die Menschen interessiert nicht, welches Ministerium auf welche Richtlinie verweist. Sie wollen wissen: Wo bekomme ich danach medizinische Hilfe? Wann öffnet die Poliklinik? Und wie wird die Zeit bis dahin überbrückt?“

    Die Landesregierung verweist für die Übergangsphase auf eine kommunale Interimslösung. Gleichzeitig hängt deren tatsächliche Umsetzung nach ihrer eigenen Antwort unter anderem von Zulassungsentscheidungen, einem tragfähigen Betreiberkonzept und der Personalgewinnung ab. Ein konkreter Termin für die Inbetriebnahme der Poliklinik wird nicht genannt.

    Die WfB-Gruppe fordert deshalb einen verbindlichen Fahrplan für Wittstock.

    „Die frühere Ministerin hat den Menschen in Wittstock eine Perspektive aufgezeigt. Jetzt darf die medizinische Versorgung unserer Stadt unter der neuen Regierung nicht ins Stocken geraten. Wir brauchen Klarheit über die Finanzierung, einen belastbaren Zeitplan für die Poliklinik und vor allem eine verlässliche medizinische Versorgung ab dem ersten Tag nach der Krankenhausschließung. Die WfB-Gruppe wird hier weiter konsequent nachhaken“, so von Ossowski.

    WfB-Gruppe im Landtag Brandenburg – André von Ossowski/ Gruppensprecher

  • Wer entscheidet über unsere Krankenhäuser?

    WfB: Landesregierung beruft sich auf ein „Zielbild“, legt abernicht offen, wie Brandenburgs Krankenhausversorgung künftigkonkret aussehen soll

    Potsdam, 1. September 2026

    Bleibt mein Krankenhaus in der Nähe? Welche medizinischen Leistungen werden dort künftig noch angeboten? Wo gibt es Geburtshilfe und Notfallversorgung? Für die Menschen in Brandenburg sind das die entscheidenden Fragen hinter der aktuellen Krankenhausplanung.

    Doch wer bestimmt eigentlich, wie die Krankenhauslandschaft künftig aussieht – und nach welchem Plan?

    Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1189 „Krankenhausplanung vor Abschluss der Gebietskonferenzen – ist die Konsolidierung bereits vorentschieden?“ (Landtagsdrucksache 8/3162) von André von Ossowski wirft aus Sicht der WfB genau dabei neue Fragen auf.

    „Krankenhäuser sind eigenständige Unternehmen und müssen auf Personalmangel, wirtschaftlichen Druck und medizinische Entwicklungen reagieren können. Aber die Gesundheitsversorgung eines ganzen Landes darf nicht allein daraus entstehen, welche Entscheidungen einzelne Kliniken treffen. Das Land muss dafür sorgen, dass am Ende in allen Regionen eine verlässliche Versorgung vorhanden ist“, erklärt André von Ossowski, Gruppensprecher der WfB-Gruppe im Landtag Brandenburg.

    Besonders kritisch sieht die WfB, dass bereits heute Veränderungen und Konzentrationen von Krankenhausleistungen umgesetzt werden. Die Landesregierung erklärt selbst, dass bereits absehbare oder feststehende Veränderungen vorgezogen werden können, wenn sie in das „Zielbild des Gesundheitsministeriums“ passen.

    „Das ist ein bemerkenswerter Vorgang“, kritisiert von Ossowski. „Das Ministerium beruft sich auf ein Zielbild, an dem bereits konkrete Veränderungen gemessen werden. Aber die Menschen erfahren nicht konkret, wie dieses Zielbild für ihre Region aussieht. Welche Versorgung soll wo erhalten bleiben? Welche Leistungen sollen konzentriert werden? Welche Standorte braucht Brandenburg langfristig? Wer bereits nach einem Zielbild handelt, muss dieses Zielbild auch transparent auf den Tisch legen.“

    Gleichzeitig läuft das eigentliche Verfahren für den neuen Krankenhausplan noch. Dabei sind gesetzlich Gebietskonferenzen vorgesehen, in denen unter anderem Kommunen, Krankenhausträger und Krankenkassen an der Planung mitwirken und Vorschläge aus den Regionen einbringen sollen.

    Umso widersprüchlicher erscheint die Antwort des Gesundheitsministeriums. Danach müssen alle Planungsentscheidungen bereits vor den Gebietskonferenzen abgestimmt und „insoweit abgeschlossen“ sein. Als Zweck der Gebietskonferenzen bezeichnet die Landesregierung das „Vorstellen der zukünftigen Versorgungsaufträge“.

    „Das Gesetz spricht von Mitwirkung. Die Landesregierung spricht vom Vorstellen von Planungen, die vorher bereits abgestimmt und abgeschlossen sein sollen“, so von Ossowski. „Wenn die wesentlichen Entscheidungen vorher fallen, muss man fragen, was Kommunen und Regionen danach überhaupt noch verändern können. Beteiligung darf nicht zur Präsentation bereits geschaffener Tatsachen werden.“

    Für die WfB entsteht damit die Gefahr einer verkehrten Reihenfolge: Krankenhäuser verändern ihre Strukturen, das Ministerium bewertet, ob diese Veränderungen in sein bislang nicht transparent dargestelltes Zielbild passen – und das eigentliche Planungs- und Beteiligungsverfahren folgt erst danach.

    „So darf Krankenhausplanung nicht laufen. Es darf nicht zuerst geschlossen, verlagert und konzentriert und anschließend ein Krankenhausplan um die entstandenen Strukturen herum gebaut werden“, erklärt von Ossowski. „Zuerst muss klar sein, welche medizinische Versorgung die Menschen in jeder Region Brandenburgs brauchen. Daraus muss sich ergeben, welche Standorte und Leistungen dafür notwendig sind.“

    Die WfB fordert deshalb von der Landesregierung, das zugrunde gelegte Zielbild für die zukünftige Krankenhausversorgung transparent darzustellen und klar zu benennen, welche wesentlichen Entscheidungen bereits gefallen sind, welche noch offen sind und was durch die Gebietskonferenzen tatsächlich noch verändert werden kann.

    „Für die Menschen geht es am Ende nicht um Leistungsgruppen, Feststellungsbescheide. Es geht um eine einfache Frage: Habe ich auch morgen noch eine verlässliche medizinische Versorgung in erreichbarer Nähe? Darauf muss die Landesregierung eine klare Antwort geben“, so von Ossowski abschließend.

    Hintergrund

    Die Kleine Anfrage Nr. 1189 „Krankenhausplanung vor Abschluss der Gebietskonferenzen – ist die Konsolidierung bereits vorentschieden?“ von André von Ossowski (WfB-Gruppe) wurde als Landtagsdrucksache 8/3162 veröffentlicht. Die Antwort der Landesregierung liegt als Landtagsdrucksache 8/3314 vor.

    Nach § 13 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes (BbgKHEG) wirken die Gebietskonferenzen an der Krankenhausplanung mit. Sie können projektbezogene Vorschläge für die Krankenhausplanung in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet vorlegen.

    Die Landesregierung erklärt in ihrer Antwort zugleich, dass alle Planungsentscheidungen bereits vor den Gebietskonferenzen abgestimmt und „insoweit abgeschlossen“ sein müssen. Außerdem werden bereits heute absehbare oder feststehende Veränderungen und Konzentrationen umgesetzt, sofern sie nach Auffassung des Ministeriums in dessen „Zielbild“ passen.

    Ansprechpartner WfB: André von Ossowski – Gruppensprecher – WIR für Brandenburg

  • Geburtshilfe in Brandenburg: Regierungszahlen zeigen immer längere Wege in der Fläche

    Bis zu 89 Minuten zur nächsten Geburtsklinik – von Ossowski fordert Gegensteuern vor weiteren Schließungen

    Die Schließungen von Geburtsstationen führen in Teilen Brandenburgs zu deutlich längeren Wegen. Das zeigen erstmals detaillierte Fahrzeitdaten, die die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des WfB-Abgeordneten André von Ossowski vorgelegt hat.

    Landesweit sank der Anteil der Brandenburgerinnen im Alter von 15 bis 49 Jahren, die innerhalb von 40 Pkw-Fahrzeitminuten eine stationäre Geburtshilfe erreichen können, nach den betrachteten Schließungen von 91,4 auf 90,5 Prozent. Hinter diesem Durchschnitt verbergen sich regional jedoch erheblich stärkere Auswirkungen.
    Märkisch-Oderland und Uckermark zeigen das Problem in der Fläche.

    Besonders deutlich werden die regionalen Unterschiede an zwei Beispielen:
    In Märkisch-Oderland steigt in den ausgewerteten Gebieten nach der Schließung der Geburtshilfe in Strausberg die durchschnittliche Fahrzeit von 35,5 auf 51,1 Minuten – also um 15,6 Minuten. In einzelnen Gebieten beträgt die Verlängerung bis zu 24 Minuten. Für Neuhardenberg-Gottesgabe steigt die Fahrt zur nächsten Geburtshilfe beispielsweise von 35 auf 58 Minuten.

    Im Boitzenburger Land in der Uckermark zeigt sich dagegen, wie angespannt die Erreichbarkeit in Teilen Brandenburgs bereits heute ist. Je nach Gebiet weist die Landesregierung Fahrzeiten von 70, 74, 80, 83 und bis zu 89 Minuten zur nächstgelegenen Geburtshilfe aus.

    „Beide Beispiele zeigen das Problem: In Märkisch-Oderland sehen wir, wie schnell sich die Wege nach dem Wegfall eines Standortes verlängern können. Und in der Uckermark sehen wir Regionen, in denen Schwangere schon heute mehr als eine Stunde unterwegs sein können. Je dünner das Versorgungsnetz wird, desto größer sind die Folgen des nächsten Ausfalls. Genau diese Entwicklung müssen wir bei der weiteren Krankenhausplanung im Blick haben“, erklärt André von Ossowski.
    Die Landesregierung räumt selbst ein, dass Konzentrationen für einzelne Menschen zu „individuellen Verschlechterungen“ führen können. WfB stellt zugleich nicht infrage, dass Spezialisierung, Kooperation und Konzentration angesichts von Fachkräftemangel und steigenden Qualitätsanforderungen notwendig sein können.
    „Es geht nicht darum, jede bestehende Struktur um jeden Preis zu erhalten. Aber in einem Flächenland müssen medizinische Qualität und Erreichbarkeit gemeinsam geplant werden. Wir müssen weg von der isolierten Betrachtung einzelner Standorte und hin zu einer vorausschauenden regionalen Versorgungsplanung“, so von Ossowski.

    Bernau zeigt: Die Entwicklung geht weiter.

    Mit Bernau steht bereits die nächste Veränderung bevor. Nach Angaben der Landesregierung bestehen am Immanuel Klinikum erhebliche Schwierigkeiten bei der Sicherstellung des erforderlichen ärztlichen Personals. Eine Schließung der Gynäkologie und Geburtshilfe zum 30. September 2026 sei deshalb „unumgänglich“.
    Dabei wurden in Bernau im Jahr 2025 noch 394 Kinder geboren. Der Standort liegt damit oberhalb des im geltenden Krankenhausplan genannten Orientierungswertes von 300 Geburten jährlich.

    Besonders relevant: Die jetzt vorgelegten Erreichbarkeitsdaten berücksichtigen Bernau noch als bestehenden geburtshilflichen Standort. Die Auswirkungen der angekündigten Schließung auf die Erreichbarkeit sind damit noch nicht abgebildet.
    „Bernau zeigt, dass wir die Diskussion nicht allein über Mindestfallzahlen führen können. Wenn ein Standort mit fast 400 Geburten wegen fehlenden ärztlichen Personals nicht fortgeführt werden kann, müssen wir früher erkennen, wo vergleichbare Entwicklungen drohen und wie sie regional aufgefangen werden können“, erklärt von Ossowski.

    WfB fordert regionalen Versorgungscheck

    WfB fordert deshalb vor weiteren wesentlichen Veränderungen der geburtshilflichen Versorgung einen regionalen Versorgungscheck. Dieser muss transparent zeigen, wie sich Fahrzeiten verändern, welche Kliniken die Versorgung übernehmen
    und ob dort ausreichend Personal sowie geburtshilfliche, neonatologische und notfallmedizinische Kapazitäten vorhanden sind.
    Zudem fordert WfB, die Erreichbarkeitsanalyse unter Berücksichtigung der Schließung in Bernau zu aktualisieren und ein Frühwarnsystem für versorgungsrelevante Personalengpässe zu entwickeln. Ziel muss sein, gefährdete Strukturen frühzeitig zu erkennen und regionale Lösungen zu entwickeln, bevor kurzfristige Schließungen praktisch unvermeidbar werden.

    Klärungsbedarf besteht auch bei den Kapazitäten der verbleibenden Kliniken. Die Landesregierung kann nicht konkret beziffern, wie viele zusätzliche Geburten infolge der Schließungen an welchen Standorten erwartet werden. Gleichzeitig erklärt sie, Verlagerungen erfolgten nur, wenn die erforderlichen Kapazitäten vorhanden seien.
    „Kooperation und Konzentration können Teil der Lösung sein. Aber bevor eine Leistung wegfällt, muss klar sein, wie die Versorgung danach verlässlich funktioniert. Wo Veränderungen Qualität und Versorgung dauerhaft verbessern, werden wir sie unterstützen. Wo Erreichbarkeit, Personal oder Kapazitäten nicht ausreichend geklärt sind, werden wir konkrete Lösungen einfordern“, erklärt von Ossowski abschließend.

    Hintergrund:

    Grundlage sind die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1184 des Abgeordneten André von Ossowski (WfB) „Geburtshilfliche Versorgung in Brandenburg – Erreichbarkeit, Schließungen und Sicherstellung der Versorgung ab 2028“ sowie die dazu vorgelegten Fahrzeitberechnungen.

  • Geburtshilfe vor dem Aus: Wie weit müssen Schwangere künftig fahren?

    Die Parlamentarische Gruppe WIR für Brandenburg im Landtag Brandenburg kritisiert die Schließung der Gynäkologie und Geburtshilfe am Immanuel Klinikum Bernau scharf. Sie wirft Gesundheitsminister René Wilke vor, den fortschreitenden Abbau der geburtshilflichen Versorgung nicht zu stoppen und das Parlament über wesentliche Entwicklungen im Unklaren zu lassen.

    Nach Forst, Strausberg und Potsdam verliert Brandenburg erneut einen geburtshilflichen Standort. Die Abteilungen in Bernau sollen zum 1. Oktober 2026 schließen. Für Schwangere und Familien bedeutet dies längere Wege, weniger Wahlmöglichkeiten und wachsende Unsicherheit.

    Dazu erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Parlamentarischen Gruppe WIR für Brandenburg, Melanie Matzies: „Kreißsaal um Kreißsaal verschwindet – und das Gesundheitsministerium schaut zu. Statt die wohnortnahe Geburtshilfe zu sichern und sich im Bund mit Nachdruck für eine auskömmliche Finanzierung einzusetzen, stimmt das Ministerium offenbar einer Schließung nach der anderen zu. So wird aus einzelnen Standortentscheidungen ein schleichender Abbau der geburtshilflichen Versorgung im ganzen Land.“

    Geburtshilfliche Abteilungen müssen rund um die Uhr qualifiziertes Personal, medizinische Technik und Notfallstrukturen vorhalten. Diese Kosten entstehen unabhängig davon, wie viele Kinder an einem einzelnen Tag geboren werden. Eine Finanzierung, die sich vor allem an Fallzahlen und kurzfristiger Wirtschaftlichkeit orientiert, setzt insbesondere kleinere Standorte unter erheblichen Druck.

    „Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist Daseinsvorsorge und kein beliebiger Geschäftszweig. Das Gesundheitsministerium darf sich weder hinter wirtschaftlichen Entscheidungen der Krankenhausträger noch hinter der Krankenhausreform des Bundes verstecken. Die Krankenhausplanung bleibt Aufgabe des Landes. Wer in Brandenburg regiert, trägt Verantwortung für Erreichbarkeit und Versorgungssicherheit. Die Landesregierung muss die Versorgung gestalten, anstatt den Abbau lediglich zu verwalten und anschließend dem Bund die Schuld zuzuschieben“, betont Matzies.

    Besonders schwer wiegt nach Auffassung von WIR für Brandenburg das Informationsverhalten des Ministers. Am 24. Juli befasste sich der Gesundheitsausschuss des Landtages in einer Sondersitzung mit Klinikschließungen und der künftigen Krankenhausversorgung. Über die bevorstehende Schließung in Bernau informierte der Minister Wilke den Ausschuss offenbar nicht. Nur gut zwei Wochen später wurde die Entscheidung öffentlich bekannt.

    Matzies erklärt: „Minister Wilke hat selbst betont, dass sein Haus in solche Vorgänge frühzeitig eingebunden werde. Dann sollte er jetzt erklären, seit wann er von der Entwicklung in Bernau wusste. Wann stimmte sein Ministerium der Abweichung vom Versorgungsauftrag zu? Eine solche Schließung fällt nicht über Nacht. Das Parlament hat Anspruch auf vollständige und rechtzeitige Informationen.“

    Die Parlamentarische Gruppe WIR für Brandenburg erwartet von Minister Wilke und der SPD-geführten Landesregierung die vollständige Offenlegung des Kenntnisstandes und der Beteiligung des Ministeriums an der Schließung in Bernau. Darüber hinaus braucht Brandenburg eine landesweite Erreichbarkeitsanalyse für die geburtshilfliche Versorgung, ein verbindliches Versorgungskonzept für alle Regionen und eine Initiative auf Bundesebene für eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten geburtshilflicher Abteilungen.

    WIR für Brandenburg hat bereits eine ausführliche Kleine Anfrage zur geburtshilflichen Versorgung, zur Erreichbarkeit der verbleibenden Geburtskliniken und zu weiteren gefährdeten Standorten gestellt. Die Antwort der Landesregierung steht noch aus.

    Wir erwarten, dass es im Land Brandenburg zu keiner weiteren Schließung von Kreissälen kommt.

    Hintergrund

    Das Immanuel Klinikum Bernau hat am 10. August 2026 angekündigt, seine Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe zum 1. Oktober 2026 einzustellen. Als Gründe nennt der Krankenhausträger unter anderem sinkende Geburtenzahlen, Fachkräftemangel, finanzielle Belastungen und veränderte Rahmenbedingungen durch die Krankenhausreform.

    Der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses wird in Brandenburg durch den Krankenhausplan und den jeweiligen Feststellungsbescheid festgelegt. Nach § 14 Absatz 1 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes enthält der Feststellungsbescheid unter anderem die Zahl und Art der Abteilungen. Abweichungen von diesen Festsetzungen sind der zuständigen Behörde gemäß § 14 Absatz 2 unverzüglich anzuzeigen. Nach § 20 Absatz 2 sind Fördermittel zu erstatten, wenn ein Krankenhaus ohne Zustimmung des zuständigen Ministeriums vom Feststellungsbescheid abweicht.

    Daraus ergibt sich die Frage, wann das Gesundheitsministerium über die geplante Schließung informiert wurde, ob es der Abweichung zugestimmt oder den Feststellungsbescheid geändert hat und weshalb der Gesundheitsausschuss am 24. Juli nicht darüber unterrichtet wurde.

  • Reinhard Simon merkt an: Kellner spielte auf Zeit, aber die Rechnung wurde ohne die Beschäftigten gemacht.

    Mit Erstaunen liest man die aktuelle Aussage des grünen Bundestagsabgeordneten Michael Kellner über die PCK-Raffinerie. Als ehemaliger parlamentarischer Staatssekretär unter Robert Habeck war er der PCK-Beauftragte in der Region. Neben all seiner Liebe zu einseitigen Modernisierungsideen und stetigen Bemühungen wird vor allem eins ganz deutlich in seinem aktuellen Interview in der Märkischen Oderzeitung vom 30.07.2026. Seine Ideen sind zu kurz gedacht! Die PCK-Raffinerie ist nicht nur für die Autoindustrie und den Kraftstoffmarkt interessant. Sie ist auch wichtiger Zulieferer für weitere Wirtschaftszweige. Zum Beispiel im Straßenbau und in der Plastikproduktion kann bisher wenig auf Öl verzichtet werden. Öl wird daher eine wichtige Ressource in unserem Leben bleiben. Diesen Aspekt blendet er in seiner Vision von neuen Geschäftsmodellen aus.


    Wenn die Produktion des Wasserstoffes in ferner Zukunft mal wirtschaftlich effektiv ist, muss man in der Gegenwart die Wertschöpfungen pflegen, die ein Überleben in die Zukunft überhaupt ermöglichen. Eine Verteufelung der fossilen Rohstoffe ist keine Lösung.


    Man fragt sich auch, wie Michael Kellner zu der neuen Einschätzung kommt, dass die Rostock-Pipeline nicht ausschlaggebend gewesen wäre für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Rückblickend ist es immer leicht, seine Meinung zu revidieren. So tut er es auch bei der Pressemitteilung – Reinhard Simon merkt an Frage nach Enteignung oder Treuhandverwaltung. Rückblickend schätzt er den selbst mitgetragenen Entschluss, die Raffinerie treuhändisch zu verwalten, als nicht richtig ein. Dabei hat er diesen Beschluss mit initiiert! Herr Kellner hat uns gebetsmühlenartig während der Ampelkoalition versprochen, dass ausreichend kasachisches Erdöl mit langfristigen Verträgen durch die Pipeline nach Schwedt fließt. Das ist bis heute weder ausreichend noch langfristig geschehen. Seine heutige Sicht hat einen bitteren Nachgeschmack, wenn man bedenkt, wie lange diese Problematik vor sich hergeschoben worden ist. Oder wie viele Industriearbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Am Ende trägt es nicht zur Resilienzfähigkeit des Unternehmens oder zur Stärkung der Region bei.


    Besonders kritisch ist seine letzte Bemerkung zu hinterfragen, wo er von neuen Arbeitsplätzen in der Methanolherstellung redet und nebenbei erwähnt, dass die Anzahl der bisher vorhandenen Industriearbeitsplätze nicht erhalten werden kann. Es ist erschütternd, mit welcher Gleichgültigkeit der grüne Bundestagsabgeordnete den Verlust von Arbeitsplätzen im strukturschwachen Nordosten des Landes Brandenburgs in Kauf nimmt. Es darf bezweifelt werden, dass er die Sorgen und Nöte der Bewohner und Bewohnerinnen seines Wahlkreises überhaupt kennt.


    Herr Kellner ist ein Politiker, der die Begriffe Wahrheit und Ehrlichkeit sehr dehnbar nach seiner Ideologie behandelt. Und im Übrigen, Utopia ist ein Phantasialand.

    Ihr Reinhard Simon