WfB: Landesregierung beruft sich auf ein „Zielbild“, legt abernicht offen, wie Brandenburgs Krankenhausversorgung künftigkonkret aussehen soll
Potsdam, 1. September 2026
Bleibt mein Krankenhaus in der Nähe? Welche medizinischen Leistungen werden dort künftig noch angeboten? Wo gibt es Geburtshilfe und Notfallversorgung? Für die Menschen in Brandenburg sind das die entscheidenden Fragen hinter der aktuellen Krankenhausplanung.
Doch wer bestimmt eigentlich, wie die Krankenhauslandschaft künftig aussieht – und nach welchem Plan?
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1189 „Krankenhausplanung vor Abschluss der Gebietskonferenzen – ist die Konsolidierung bereits vorentschieden?“ (Landtagsdrucksache 8/3162) von André von Ossowski wirft aus Sicht der WfB genau dabei neue Fragen auf.
„Krankenhäuser sind eigenständige Unternehmen und müssen auf Personalmangel, wirtschaftlichen Druck und medizinische Entwicklungen reagieren können. Aber die Gesundheitsversorgung eines ganzen Landes darf nicht allein daraus entstehen, welche Entscheidungen einzelne Kliniken treffen. Das Land muss dafür sorgen, dass am Ende in allen Regionen eine verlässliche Versorgung vorhanden ist“, erklärt André von Ossowski, Gruppensprecher der WfB-Gruppe im Landtag Brandenburg.
Besonders kritisch sieht die WfB, dass bereits heute Veränderungen und Konzentrationen von Krankenhausleistungen umgesetzt werden. Die Landesregierung erklärt selbst, dass bereits absehbare oder feststehende Veränderungen vorgezogen werden können, wenn sie in das „Zielbild des Gesundheitsministeriums“ passen.
„Das ist ein bemerkenswerter Vorgang“, kritisiert von Ossowski. „Das Ministerium beruft sich auf ein Zielbild, an dem bereits konkrete Veränderungen gemessen werden. Aber die Menschen erfahren nicht konkret, wie dieses Zielbild für ihre Region aussieht. Welche Versorgung soll wo erhalten bleiben? Welche Leistungen sollen konzentriert werden? Welche Standorte braucht Brandenburg langfristig? Wer bereits nach einem Zielbild handelt, muss dieses Zielbild auch transparent auf den Tisch legen.“
Gleichzeitig läuft das eigentliche Verfahren für den neuen Krankenhausplan noch. Dabei sind gesetzlich Gebietskonferenzen vorgesehen, in denen unter anderem Kommunen, Krankenhausträger und Krankenkassen an der Planung mitwirken und Vorschläge aus den Regionen einbringen sollen.
Umso widersprüchlicher erscheint die Antwort des Gesundheitsministeriums. Danach müssen alle Planungsentscheidungen bereits vor den Gebietskonferenzen abgestimmt und „insoweit abgeschlossen“ sein. Als Zweck der Gebietskonferenzen bezeichnet die Landesregierung das „Vorstellen der zukünftigen Versorgungsaufträge“.
„Das Gesetz spricht von Mitwirkung. Die Landesregierung spricht vom Vorstellen von Planungen, die vorher bereits abgestimmt und abgeschlossen sein sollen“, so von Ossowski. „Wenn die wesentlichen Entscheidungen vorher fallen, muss man fragen, was Kommunen und Regionen danach überhaupt noch verändern können. Beteiligung darf nicht zur Präsentation bereits geschaffener Tatsachen werden.“
Für die WfB entsteht damit die Gefahr einer verkehrten Reihenfolge: Krankenhäuser verändern ihre Strukturen, das Ministerium bewertet, ob diese Veränderungen in sein bislang nicht transparent dargestelltes Zielbild passen – und das eigentliche Planungs- und Beteiligungsverfahren folgt erst danach.
„So darf Krankenhausplanung nicht laufen. Es darf nicht zuerst geschlossen, verlagert und konzentriert und anschließend ein Krankenhausplan um die entstandenen Strukturen herum gebaut werden“, erklärt von Ossowski. „Zuerst muss klar sein, welche medizinische Versorgung die Menschen in jeder Region Brandenburgs brauchen. Daraus muss sich ergeben, welche Standorte und Leistungen dafür notwendig sind.“
Die WfB fordert deshalb von der Landesregierung, das zugrunde gelegte Zielbild für die zukünftige Krankenhausversorgung transparent darzustellen und klar zu benennen, welche wesentlichen Entscheidungen bereits gefallen sind, welche noch offen sind und was durch die Gebietskonferenzen tatsächlich noch verändert werden kann.
„Für die Menschen geht es am Ende nicht um Leistungsgruppen, Feststellungsbescheide. Es geht um eine einfache Frage: Habe ich auch morgen noch eine verlässliche medizinische Versorgung in erreichbarer Nähe? Darauf muss die Landesregierung eine klare Antwort geben“, so von Ossowski abschließend.
Hintergrund
Die Kleine Anfrage Nr. 1189 „Krankenhausplanung vor Abschluss der Gebietskonferenzen – ist die Konsolidierung bereits vorentschieden?“ von André von Ossowski (WfB-Gruppe) wurde als Landtagsdrucksache 8/3162 veröffentlicht. Die Antwort der Landesregierung liegt als Landtagsdrucksache 8/3314 vor.
Nach § 13 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes (BbgKHEG) wirken die Gebietskonferenzen an der Krankenhausplanung mit. Sie können projektbezogene Vorschläge für die Krankenhausplanung in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet vorlegen.
Die Landesregierung erklärt in ihrer Antwort zugleich, dass alle Planungsentscheidungen bereits vor den Gebietskonferenzen abgestimmt und „insoweit abgeschlossen“ sein müssen. Außerdem werden bereits heute absehbare oder feststehende Veränderungen und Konzentrationen umgesetzt, sofern sie nach Auffassung des Ministeriums in dessen „Zielbild“ passen.
Ansprechpartner WfB: André von Ossowski – Gruppensprecher – WIR für Brandenburg
